Als Pfandhaus sind wir den gesetzlichen Richtlinien verpflichtet, welche auch bei der Berechnung Ihres Darlehens Anwendung findet.
Gesetzlich ist 1% Kreditzins festgelegt und wird je angefangenen Monat berechnet.
Der Darlehnszeitraum ist gesetzlich festgelegt auf 3 Monate Vertragslaufzeit und einem weiteren Monat Karenzzeit. Innerhalb dieser Zeit kann der Kunde seinen Pfandgegenstand jederzeit ablösen. Sollte dies nicht möglich sein, hat er die Möglichkeit, gegen Bezahlung der fälligen Gebühren seinen Pfandschein zu verlängern.
Die Kosten für einen Pfandkredit sind von den Behörden festgelegt und richten sich nach der Höhe des Darlehens. Gesetzlich ist 1% Kreditzins festgelegt und wird je angefangenen Monat berechnet. Hinzu kommen weitere individuelle Gebühren, die je nach Darlehenshöhe variieren. Darin sind alle Schätz-, Lager- und Verpackungskosten enthalten. Es gibt keine zusätzlichen bzw. versteckten Kosten.
Das Pfand wird selbstverständlich sicher gelagert und ist zum doppelten Darlehenswert versichert. Sollte das Pfand nicht abgeholt werden, wird es öffentlich versteigert.
Bei uns fallen keine Standgebühren bei einer Fahrzeugbeleihung ab 20.000 € an. Wir bieten auch einen Vor-Ort-Abhol-Service möglich. Für die Berechnung der Zinsen und Gebühren ist der Tag des Abschlusses des Kreditvertrages ausschlaggebend. Die Kreditzinsen werden für jeden angebrochenen Monat als voller Monat berechnet. Sie können sicher sein, dass Ihr Fahrzeug nicht erkannt wird! Das Kennzeichen wird abgedeckt und das Fahrzeug zusätzlich mit einer Sichtschutzhülle bedeckt. Außerdem stellen wir sicher, dass Sie niemals mit anderen Kunden zusammentreffen.






